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 Russpartikelfilter für Diesel-Fahrzeuge zur Nachrüstung

 Noch nie war die Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter für den Fahrzeughalter lukrativer als im Jahr 2007. Doch nicht nur aus finanzieller Sicht lohnt sich der Einbau  denn Diesel ohne Filter müssen unter Umständen im Rahmen der Kennzeichnungsverordnung mit Feinstaub- Fahrverboten rechnen.

Steuerliche Förderung

Start: rückwirkend ab 01. Januar 2006*

  • Laufzeit: bis 31.12.2009
  • Einmalförderung in Höhe von € 330,--
  • Malus: wer nicht nachrüstet zahlt eine zusätzliche Kfz-Steuer von € 1,20 / 100 ccm Hubraum ab 1.April 2007 bis 31.03.2011

* Die steuerliche Förderung wird voraussichtlich im Februar 2007 mit verabschiedet.
Die Steuerbefreiung wird nur für Personenkraftwagen gewährt, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.

Kennzeichnungsverordnung
  • Start: 1. März 2007
  • Gesetzliche Basis zur Erteilung von Fahrverboten
  • Bundesweit einheitliche Regelung der Kennzeichnung von Kfz nach Höhe der Partikelemission
  • Einführung von Umweltzonen zur Beschränkung des Verkehrs
  • Durch farbige Plaketten gekennzeichnete Kraftfahrzeuge können von solchen Beschränkungen ganz oder teilweise ausgenommen werden
  • Gekennzeichnet werden Personenkraftwagen (Euro 2 bis Euro 4) nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen
  • Durch erfolgreiche Nachrüstung des Fahrzeugs können Autofahrer die Eingruppierung in eine bessere Partikel- Schadstoffklasse erreichen.
Stufe PM1
für Euro 1- und Euro 2-Diesel-PKW. Nach der Nachrüstung muss der für Euro 3-Diesel-PKW geltende Partikelgrenzwert von 50 mg/km eingehalten werden. 
Stufe PM2
für Euro 3-Diesel-PKW. Nach der Nachrüstung muss der für Euro 4-Diesel-PKW geltende Partikelgrenzwert von 25 mg/km eingehalten werden. 
Stufe PM3
für Euro 4-Diesel-PKW, die nach der Nachrüstung einen halbierten Partikelgrenzwert von 12,5 mg/km einhalten müssen. 
Stufe PM4
für zwar ab Werk vorgerüstete, aber noch nicht mit einem geregelten Partikelfilter ausgerüstete Euro 4-Diesel-PKW. Nach der Nachrüstung muss der für Neufahrzeuge vorgesehene Partikelgrenzwert von 5 mg/km eingehalten werden. 
Stufe PM5
für Euro 3- und Euro 4-Diesel-PKW, die am Tage ihrer Erstzulassung den vorgesehenen Partikelgrenzwert von 5 mg/km einhalten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter, fragen Sie uns nach einem geeignetem Filtersystem für Ihr Fahrzeug

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