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Noch nie war die Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter für den Fahrzeughalter lukrativer als im Jahr 2007. Doch nicht nur aus finanzieller Sicht lohnt sich der Einbau denn Diesel ohne Filter müssen unter Umständen im Rahmen der Kennzeichnungsverordnung mit Feinstaub- Fahrverboten rechnen. Steuerliche Förderung Start: rückwirkend ab 01. Januar 2006*
* Die steuerliche Förderung wird voraussichtlich im Februar 2007 mit verabschiedet. Kennzeichnungsverordnung
Stufe PM1 für Euro 1- und Euro 2-Diesel-PKW. Nach der Nachrüstung muss der für Euro 3-Diesel-PKW geltende Partikelgrenzwert von 50 mg/km eingehalten werden. Stufe PM2 für Euro 3-Diesel-PKW. Nach der Nachrüstung muss der für Euro 4-Diesel-PKW geltende Partikelgrenzwert von 25 mg/km eingehalten werden. Stufe PM3 für Euro 4-Diesel-PKW, die nach der Nachrüstung einen halbierten Partikelgrenzwert von 12,5 mg/km einhalten müssen. Stufe PM4 für zwar ab Werk vorgerüstete, aber noch nicht mit einem geregelten Partikelfilter ausgerüstete Euro 4-Diesel-PKW. Nach der Nachrüstung muss der für Neufahrzeuge vorgesehene Partikelgrenzwert von 5 mg/km eingehalten werden. Stufe PM5 für Euro 3- und Euro 4-Diesel-PKW, die am Tage ihrer Erstzulassung den vorgesehenen Partikelgrenzwert von 5 mg/km einhalten. Wir helfen Ihnen gerne weiter, fragen Sie uns nach einem geeignetem Filtersystem für Ihr Fahrzeug
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